Der Reiseveranstalter FTI hat am Montag, den 03.06.2024, Insolvenz angemeldet. Dies hat zahlreiche Reisende betroffen und viele Fragen zur Rückerstattung bereits gezahlter Reisekosten aufgeworfen.
Als Kunde von FTI haben Sie bestimmte Rechte und Ansprüche auf Erstattung, die durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert sind.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie der Rückerstattungsprozess funktioniert und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) sichert Ihre Ansprüche auf Rückerstattung.
- Sie haben bestimmte Rechte als Kunde von FTI.
- Der Rückerstattungsprozess wird in diesem Leitfaden erläutert.
- Sie erfahren, wie Sie Ihre Chancen auf eine vollständige Erstattung maximieren können.
- Der zeitliche Ablauf der FTI-Insolvenz und die betroffenen Marken werden erklärt.
Die FTI-Insolvenz: Was ist passiert und wer ist betroffen?
Am 3. Juni 2024 meldete die FTI Touristik GmbH Insolvenz an, nachdem eine Finanzierungslücke nicht geschlossen werden konnte. Dieser Schritt hatte erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Kunden und Reiseleistungen.
Hintergrund zur FTI-Insolvenz
Die FTI Touristik GmbH, ein bekannter Reiseveranstalter, sah sich trotz laufender Investorenprozesse nicht in der Lage, eine Finanzierungslücke zu schließen. Dies führte letztendlich zur Insolvenzanmeldung. Die FTI Touristik GmbH hatte versucht, bestehende Reisen planmäßig zu beenden, musste jedoch ab dem 4. Juni 2024 zahlreiche Reisen absagen oder nur teilweise durchführen.
Betroffene Marken und Reiseleistungen
Von der Insolvenz sind mehrere Marken betroffen, darunter FTI und XFTI, die Marke 5vorFlug (5VF und X5VF), die BigXtra GmbH (BIG und XBIG) sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Generell sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen betroffen.
Zeitlicher Ablauf der Insolvenz
Der zeitliche Ablauf der Insolvenz ist wichtig für die Beurteilung Ihrer Ansprüche. Pauschalreisen mit Abreise vom 7. Juni bis zum 5. Juli 2024 wurden bereits abgesagt. Später wurden auch alle Pauschalreisen sowie bestimmte Einzelleistungen nach dem 5. Juli 2024 storniert. Insgesamt wurden 215.000 Pauschalreisen storniert, und rund 60.000 Urlauber befanden sich zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung bereits auf Reisen.
Ihre Rechte bei der FTI Rückerstattung

Als Kunde von FTI haben Sie bestimmte Rechte, die durch die Pauschalreiserichtlinie der EU geschützt sind. Diese Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt und garantiert Ihnen im Falle einer Insolvenz Ihres Reiseveranstalters umfassende Absicherung.
Gesetzliche Grundlagen für Pauschalreisen
Die Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 ist die gesetzliche Grundlage für den Schutz von Pauschalreisenden. Sie stellt sicher, dass Reiseveranstalter ihre Kunden im Falle einer Insolvenz absichern müssen.
Diese Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt und bietet Kunden von FTI und anderen Reiseveranstaltern umfassenden Schutz.
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF)
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wurde nach der Thomas-Cook-Pleite eingerichtet, um Urlauber im Insolvenzfall zu schützen. Er wird von den großen Reiseanbietern finanziert und stellt sicher, dass bereits geleistete Zahlungen erstattet werden.
Der DRSF kümmert sich auch um die sichere Rückreise der Reisenden, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird.
Welche Leistungen sind abgesichert und welche nicht?
Nur Pauschalreisen sind durch den DRSF abgesichert. Einzelleistungen wie Mietwagenbuchungen oder Hotelbuchungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz und müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Für abgesicherte Pauschalreisen übernimmt der DRSF die Rückerstattung aller bereits geleisteten Zahlungen, wenn die Reise aufgrund der Insolvenz nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss.
Wichtige Hinweise:
- Als Kunde einer Pauschalreise bei FTI sind Ihre Rechte durch die Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 geschützt.
- Der DRSF wurde eingerichtet, um Urlauber im Insolvenzfall zu schützen und stellt sicher, dass bereits geleistete Zahlungen erstattet werden.
- Nur Pauschalreisen sind durch den DRSF abgesichert; Einzelleistungen müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
- Für abgesicherte Pauschalreisen übernimmt der DRSF die Rückerstattung aller bereits geleisteten Zahlungen.
- Auch wenn Sie Ihre Reise über ein Reisebüro gebucht haben, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung durch den DRSF.
Der Erstattungsprozess Schritt für Schritt

Nachdem die FTI-Insolvenz bekannt gegeben wurde, hat der DRSF den Erstattungsprozess eingeleitet. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat am 8. August 2024 mit dem Erstattungsprozess für Pauschalreisen begonnen. Sie müssen zunächst nichts unternehmen und werden aktiv vom DRSF kontaktiert.
Kontaktaufnahme durch den DRSF
Die Kontaktaufnahme durch den DRSF erfolgt entweder per Brief oder per E-Mail. Wenn Sie einen Brief erhalten, enthält dieser eine PIN, mit der Sie auf der Antragsseite des DRSF die benötigten persönlichen Daten einreichen können. Falls Sie eine E-Mail erhalten, enthält diese einen Link zum Onlineportal des DRSF, über welchen Sie den Erstattungsantrag einreichen können.
Es ist wichtig, dass Sie diese Informationen sorgfältig aufbewahren, da sie für den weiteren Prozess unerlässlich sind.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Für die Einreichung Ihres Erstattungsantrags benötigen Sie mehrere Unterlagen:
- Ihren Sicherungsschein (meist am Ende der Buchungsbestätigung)
- Die Buchungsbestätigung selbst
- Nachweise für Ihre geleisteten Zahlungen
- Gegebenenfalls eine Vollmachtserklärung für Mitreisende
Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen bereithalten, um den Antragsprozess zu beschleunigen.
Ausfüllen des Online-Formulars
Beim Ausfüllen des Online-Formulars haben Sie 90 Minuten Zeit. Sie müssen alle Reisenden angeben, deren Personendaten erfassen und die gebuchten Reiseleistungen auswählen. Achten Sie darauf, dass Sie sich nur über ein Gerät einloggen, um eine Sperrung des Links zu vermeiden.
Zeitrahmen für die Bearbeitung und Auszahlung
Der Zeitrahmen für die Bearbeitung und Auszahlung kann mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen. Laut Berichten haben jedoch viele Reisende ihr Geld bereits erhalten oder werden es in den kommenden Wochen bekommen.
Es ist ratsam, regelmäßig Ihre E-Mails zu überprüfen und auf Updates vom DRSF zu warten.
Besondere Fallkonstellationen bei der FTI Rückerstattung
Bei der FTI Rückerstattung gibt es verschiedene Fallkonstellationen, die berücksichtigt werden müssen. Diese besonderen Umstände können den Erstattungsprozess beeinflussen und erfordern daher besondere Aufmerksamkeit.
Buchungen über Reisebüros (Agenturinkasso)
Wenn Sie Ihre FTI-Reise über ein Reisebüro gebucht haben, kann dies besondere Herausforderungen mit sich bringen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat in einigen Fällen die Erstattung mit der Begründung abgelehnt, dass der Zahlungsfluss nicht direkt vom Reisenden an FTI erfolgte, sondern über das Reisebüro abgewickelt wurde. Diese Argumentation ist jedoch rechtlich umstritten, da der wirtschaftliche Schaden weiterhin beim Reisenden liegt.
Beispiel: Ein Reisender buchte eine Pauschalreise über ein Reisebüro und zahlte den vollen Betrag. Der DRSF lehnte die Erstattung ab, weil die Zahlung über das Reisebüro lief. In solchen Fällen kann eine rechtliche Prüfung der individuellen Vereinbarung mit FTI sinnvoll sein.
Einzelleistungen wie Mietwagen oder Hotelbuchungen
Für Einzelleistungen wie Mietwagen der Marke DriveFTI und Cars and Camper oder Nur-Hotel-Buchungen besteht kein Anspruch auf Erstattung durch den DRSF, da diese nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen fallen. Diese Forderungen müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
| Leistungsart | Erstattungsanspruch | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Pauschalreisen | Ja | DRSF |
| Einzelleistungen (Mietwagen, Hotel) | Nein | Insolvenzverwalter |
Bereits angetretene Reisen
Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten hatten, als die Insolvenz eintrat, kümmert sich der DRSF um die Erstattung der nicht erbrachten Leistungen sowie gegebenenfalls um die Organisation der Rückreise. Es ist wichtig, alle geleisteten Zahlungen zu dokumentieren.
„Der DRSF unterstützt Reisende bei der Rückabwicklung ihrer Reise, wenn der Reiseveranstalter insolvent geworden ist.“
Alternative Rückerstattungswege
Je nach Zahlungsart gibt es alternative Rückerstattungswege. Bei Lastschrift-Zahlungen kann bis zu 8 Wochen nach Zahlung eine Rücklastschrift eingeleitet werden. Bei PayPal-Zahlungen besteht bis zu 180 Tage nach Abbuchung die Möglichkeit einer Rückerstattung über den Käuferschutz. Bei Kreditkarten-Zahlungen kann bis zu 120 Tage nach Abbuchung ein Chargeback-Verfahren eingeleitet werden.

Häufige Probleme und Lösungsansätze
Bei der FTI-Rückerstattung stoßen Kunden auf verschiedene Herausforderungen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bearbeitet zwar die Erstattungsanträge, doch es gibt Fälle, in denen der Prozess verzögert oder kompliziert wird.
Verzögerungen bei der Bearbeitung
Ein häufiges Problem sind Verzögerungen bei der Bearbeitung der Erstattungsanträge, insbesondere wenn die Reise über ein Reisebüro oder einen Online-Vermittler gebucht wurde. In diesen Fällen fehlen dem DRSF oft wichtige Informationen oder Daten zur Buchung. Kunden sollten daher sicherstellen, dass sie alle relevanten Unterlagen bereithalten.

Ablehnung des Erstattungsantrags
Ein weiteres Problem ist die Ablehnung des Erstattungsantrags, insbesondere bei Buchungen mit Agenturinkasso. Kunden werden oft zwischen Reisebüro und DRSF hin- und herverwiesen. „Es ist wichtig, auf Ihrem Anspruch zu bestehen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung zu suchen“, betont ein Verbraucherschutzexperte.
Unvollständige Erstattung
Bei unvollständiger Erstattung sollten Kunden genau prüfen, ob alle geleisteten Zahlungen berücksichtigt wurden. Es ist möglich, dass der DRSF bestimmte Leistungen fälschlicherweise als nicht erstattungsfähig eingestuft hat. Eine sorgfältige Dokumentation aller Zahlungen und Buchungsdetails ist daher ratsam.
Rechtliche Schritte bei Problemen
In besonders schwierigen Fällen, wenn der DRSF die Erstattung verweigert oder den Prozess unverhältnismäßig verzögert, können rechtliche Schritte notwendig sein. Verbraucherverbände und Rechtsanwälte in Deutschland, Österreich und den Niederlanden haben sich auf solche Fälle spezialisiert und können Kunden unterstützen.
Der Erstattungsprozess kann für viele Kunden technisch anspruchsvoll sein, besonders wenn spezifische Unterlagen fehlen oder Online-Vermittler die notwendigen Informationen nicht bereitstellen wollen. In solchen Fällen kann professionelle Hilfe den Prozess erheblich erleichtern.
Fazit: Ihre Handlungsoptionen im Überblick
Mit dem Start des Erstattungsprozesses am 8. August 2024 hat der DRSF seine Arbeit aufgenommen. Wenn Sie eine Pauschalreise bei FTI Touristik GmbH gebucht haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Erstattung Ihrer geleisteten Zahlungen.
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen bereithalten, wie Ihre Buchungsbestätigung mit Sicherungsschein und Zahlungsnachweise. Der DRSF wird Sie aktiv kontaktieren und durch den weiteren Prozess führen. Bislang hat der DRSF bereits 180.000 Anspruchsberechtigte kontaktiert, und 125.000 haben einen Antrag gestellt.
Für Einzelleistungen wie Nur-Hotel-Buchungen oder Mietwagen besteht kein Anspruch auf Erstattung durch den DRSF, da diese nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz fallen. Diese Forderungen müssen Sie beim Insolvenzverwalter anmelden.
Wenn Sie Probleme mit der Erstattung haben, insbesondere bei Buchungen über Reisebüros, sollten Sie auf Ihrem Anspruch bestehen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Alternative Rückerstattungswege wie Rücklastschrift oder Kreditkarten-Chargeback können in bestimmten Fällen schneller zum Ziel führen.
Insgesamt haben Sie als Kunde von FTI Touristik GmbH verschiedene Möglichkeiten, Ihre Rechte wahrzunehmen. Bewahren Sie alle wichtigen Unterlagen auf und bleiben Sie informiert, um den Erstattungsprozess erfolgreich zu durchlaufen.